Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 23.06.2015 - 25 K 611/13.WI.D |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 77 Abs 1 Satz 1 BBG, § 62 Abs 1 Satz 2 BBG, § 3 Abs 3 und Abs 4 BBG, § 13 Abs 1 Satz 1 bis 4 BBG, § 7 BDG
Ein Polizeibeamter verstößt gegen die Gehorsamspflicht, wenn er den Anordnungen seiner Vorgesetzten bzgl. einer veränderten Trageweise des Pistolenholsters nicht nachkommt und auch eine entsprechende Einweisung in die für ihn ungewohnte Trageweise verweigert. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 23.06.2015 - 25 K 611/13
Welche Maßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 bis 4 BDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695).Die Schwere des Dienstvergehens (§ 13 Abs. 1 Satz 2 BDG) beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695).
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
Auszug aus VG Wiesbaden, 23.06.2015 - 25 K 611/13
Die Pflicht zu Treue und Gehorsam des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (BVerfG, Urteil vom 27.04.1959 - 2 BvF 2/58 -, zitiert nach juris). - BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13
Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 23.06.2015 - 25 K 611/13
Der Beamte ist daher zur Befolgung der Anordnungen seines Vorgesetzten verpflichtet, sofern diese im Anwendungs- und Aufgabenbereich der dienstlichen Weisungsbefugnis liegen und die grundrechtlich geschützte Sphäre des Beamten nicht verletzen (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 C 24/13 m.w.N., zitiert nach juris).